Leserstellungnahme zum Artikel „Wasserschutzgebiet: Breisig darf nicht klagen“ (RZ Nr. 235 vom 10. Oktober 2015)
Ein Viertel der Bewohner des Landkreises Ahrweiler wird aus dem Wasserversorgungsgebiet ‚Goldene Meile’ in Sinzig versorgt. Die neuen Versorgungsanlagen ermöglichen eine dauerhafte Trinkwasser-Lieferung von Sinzig an Bad Breisig. Die Fördermenge wurde aus diesem Grund fast verdoppelt. Mit dem gewonnenen Wasser werden rund 31.000 Einwohner beliefert.
Hierfür wurden 3,3 Millionen Euro investiert. Mit der Rechtsverordnung „Wasserschutzgebiet Goldene Meile“ wird unser Trinkwasservorkommen dauerhaft gesichert. Sowohl die Qualität wie die Sicherheit der Trinkwasserversorgung sind keine relativen Werte. Im Gegenteil: Beides ist nicht verhandelbar. Deshalb ist eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes unabdingbar im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde.
Aus gutem Grund hat deshalb die SPD-Fraktion im Stadtrat Bad Breisig einer Normenkontrollklage gegen die Rechtsverordnung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht(!) zugestimmt. Auch die Stadt Sinzig war nicht bereit, dem Verfahren beizutreten. In der Vergangenheit sind bei einer Reihe von Bauvorhaben in der Quellenstadt (einschließlich der Brücke Nord) Auflagen mit Blick auf den Schutz unseres Trinkwassers ergangen, die allesamt erfüllbar waren.
Weiteres wird die schriftliche Urteilsbegründung ergeben, die man aus durchsichtigen Gründen offensichtlich nicht abwarten wollte. Auf die Gesamtkosten dieses überflüssigen Normenkontrollverfahrens, die bei der Stadt Bad Breisig komplett hängen bleiben, darf man gespannt sein. Der Schutz unseres Trinkwassers hat Vorrang. Und das ist gut so.
Bernd Lang, Sprecher der SPD-Fraktion im Stadtrat Bad Breisig