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Vergnügungssteuer-Hebesatz in der Verbandsgemeinde Bad Breisig ist sehr maßvoll

„Den Spielstätten hierzulande geht es sehr gut. Das kann man am Gewerbesteueraufkommen ablesen. Der bestehende Steuersatz von 5,5% auf den Spieleinsatz (früher 17% auf das Einspielergebnis) ist maßvoll und weit unter dem, was zum Beispiel der Verbandsgemeinde Simmern durch Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, 6. Senat, vom 24. März 2014 (Az. 6C 11322/13) gerichtlich zugesprochen wurde: nämlich 20% des Einspielergebnisses. „20 Prozent sind rechtens“ titelte die Rhein-Zeitung am 09. Mai 2014. Das entspräche 6,5% des Spieleinsatzes. Davon sind wir mit 5,5% weit entfernt. Erst recht weit entfernt von dem, was die Stadt Koblenz erhebt (24 Prozent vom Einspielergebnis)“, so SPD-Fraktionssprecher Bernd Lang.

Der Weg zur Spielhalle ist in der Regel der Weg, sich selbst ein Stück ärmer und andere ein Stück reicher zu machen. Man könnte auch in die eigene Altersvorsorge und Pflegeversicherung investieren. Das Glück zu versuchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Freiheit macht vieles möglich. Vor diesem Hintergrund Vergnügungssteuer zu erheben, ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht. Damit die Gemeinschaft später dort zu helfen in der Lage ist, wo es nottut. Was bedeuten die 5,5% Vergnügungssteuer auf den Spieleinsatz praktisch? Wirft ein Spieler im Laufe des Spiels 100 Euro ein, führt die Spielstätte davon 5,50 Euro an die Verbandsgemeinde ab. Und was sehr konkret kann damit ein kleines Stückchen mitfinanziert werden? Zum Beispiel die Mittagsverpflegung in der Ganztagsgrundschule. Zum Beispiel die Einrichtung Jugendbahnhof. Zum Beispiel die Einrichtung „RatzuHaus“ und den Bürgeramtskoffer. Und schließlich das Seniorentaxi. Das sind alles viele gute Zwecke. Es ist nicht vorstellbar, dass ein Spieler oder ein Spielstätten-Betreiber etwas dagegen haben kann.

Bernd Lang: „Welche großen Aufgaben stehen an: Ausgleich Kernhaushalt Stadt Bad Breisig, Deckung Fehlbeträge Römer-Thermen, Generalsanierung Römer-Thermen, Sanierung Sängerhalle, Sanierung Jahnhalle oder Neubau, Sanierung Lindenschule, Barrierefreiheit im Rathaus bis in den letzten Winkel, Sanierung Schützenhalle Rheineck und Fremdwasserkanal Wallersstraße. Nicht zu vergessen die Bahnsteigerhöhung und die Projekte ‚Aktive Stadt‘. Sogar ein neuer Bauhof ist im Gespräch und eine Fußgängerbrücke über den Rhein nach Bad Hönningen. In dieser Aufstellung taucht erst gar nicht auf, was in Brohl-Lützing, Waldorf und Gönnersdorf ansteht. Erinnert sei nur an die Kosten der Sanierung der Vinxtbach-Betonmauer im Ortskern von Waldorf und der Straße hoch durch das Lammertal in Brohl-Lützing. Aus alldem ist erkennbar, dass die Einnahme aus der Vergnügungssteuer unverzichtbar ist. Und jeder Euro weniger Kassenkredite ist aktive Rücksichtnahme auf die Generationen, die nach uns kommen.“

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