Guten Abend Herr Daum!
Vielen Dank für Ihre Frage!
Unsere Verwaltung ist so aufgebaut, das die Bürgermeisterin bzw. der Verbandsgemeindebürgermeister erst mal das höchste Entscheidungsorgan sind. Diese haben letztlich für Ihr Handeln die Verantwortung zu tragen. Eine Kommunalaufsicht kann nur dann aktiv werden wenn aktiv gegen Gesetze verstoßen wird. Schulden machen ist ja nun bekanntermaßen nicht gesetzlich verboten, aber wenn dies den Entscheidungsträgern nun mal egal ist wird dies billigend in Kauf genommen...
Es ist hart, aber so ist es.
Umso wichtiger ist es, das wir in Deutschland in einer Demokratie leben und das es noch Bürgerinnen und Bürger wie Sie gibt, die Ihren Geiste einschalten und den Finger heben!
Es gibt von der Bundeszentrale für politische Bildung hierzu einen sehr langen aber interessanten Fachartikel, der diese ganze Gebiet recht schön und Übersichtlich aufarbeitet:
Hier
.
Ihnen alles Gute!
Mit Besten Grüßen,
Michael Koch
P.S. (Erläuterung zu unserer Wortwahl "...von Bürgermeisterin Hermann-Lersch und ihrem Stellvertreter Heidgen ihren
gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. ): Jeder Mandatsträger, bzw. jede/r Bürgermeister/in leistet einen Eid darauf, mit seinem/r Handeln im besten Wissen/Gewissen für die Stadt Entscheidungen zu treffen. Dieses spricht die SPD ganz klar für die derzeitige Mehrheisfraktion in Abrede.
Würden Sie beispielsweise eine Geschäftsführerin in den Römerthermen weiter beschäftigen, welche solche Zahlen Jahr für Jahr produziert und per Gerichtsverfahren nachweislich für Ihr Handeln in den Thermen verurteilt ist ? Wir nicht! Die CDU schon ... im Gegenteil es ist alles ja alles super ... !
Auch aus diesem Grunde fordern wir einen klaren "Cut" in den Römerthermen und bspw. eine Privatisierung.